Die zentrale Bußgeldbehörde im Saarland ist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und für Bußgeld und Verwarnungsangelegenheiten zuständig. Dazu zählen beispielsweise:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Handy am Steuer
- Rote Ampel überfahren
- Drogen- und Alkoholdelikte sowie
- Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Ladungssicherungspflicht.
Bußgeldbescheid erhalten?
Wer im Saarland geblitzt wurdn und einen Bußgeldbescheid von der zentralen Bußgeldbehörde in St. Ingbert erhalten hat, kann hier einen Einspruch prüfen.
Blitzer-Urteil aus dem Saarland
Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2019 ein Urteil gefällt, das ein großes Medienecho erhielt. Gegenstand der Verhandlung war die fehlende Speicherung von Rohmessdaten eines Blitzers vom Typ Traffistar S350. Der Gerichtshof entschied, dass Bußgelder die sich auf die Messergebnisse dieses Blitzertypen stützen, nicht durchsetzbar sind.
Kaum ein Jahr später beschäftigte sich noch das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema Rohmessdaten und bekräftigte die Rechte von geblitzten Einsicht in die Daten zu verlangen. Ob eine Messung ohne Rohmessdaten ungültig ist, muss ein weiteres Urteil entscheiden.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: