Die Kfz-Zulassung ist ab 01. September 2023 digital möglich.
Aktualisiert am 07.10.2023 von

Kfz-Zulassung ist seit 1. September 2023 online möglich

Die neue Verordnung zur digitalen Kfz-Zulassung ist in Kraft getreten. Können Verbraucher und Firmen ein neues Auto unkompliziert online anmelden?

Digitale KFZ-Zulassung: Die Ereignisse

Update 01.09.2023: Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist in Kraft getreten. Autos können nun digital zugelassen werden. Damit ist das gesamte Zulassungsverfahren nunmehr vollautomatisiert.

Update 22.07.2023: Nachdem die letzten bürokratischen Hürden genommen wurden, geht es in Kürze mit der internetbasierten Kfz-Zulassung los.

Update: 15 Februar 2023: Das Kabinett hat am 15. Februar 2023 die Verordnung zur Überarbeitung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigt, die vom Bundesminister Dr. Volker Wissing vorgelegt wurde. Nach Zustimmung des Bundesrates, soll die Verordnung am 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Mit der neuen Verordnung wird die Kfz-Zulassung digitalisiert.

Seit 01. September: Autos online anmelden

Seit dem 1. September 2023 ist es dank der neuen Verordnung möglich sein, nach einer digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs direkt am Straßenverkehr teilzunehmen.

Digitaler Zulassungsbescheid ist sofort gültig

Der digitale Zulassungsbescheid dient dabei als Nachweis. Das bedeutet, dass Bürger nicht mehr auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten warten müssen. Bis zu 10 Tage lang dürfen sie ohne die Dokumente fahren.

Privatpersonen und Firmen können Autos online anmelden

In der Pressemitteilung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr heißt es weiter: Dank der neuen Verordnung können nun nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen ein Auto online anmelden.

Erweiterung der i-Kfz-Portale

Der Antrag kann bei den i-Kfz-Portale, das „i“ steht für „internetbasiert“, der Zulassungsbehörden gestellt werden. Bisher war es nur möglich besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen online zu beantragen.

Erleichterung für Autohäuser und Zulassungsdienstleister

Seit dem 1. September 2023 können auch Autohäuser und Dienstleister die Zulassungsanträge über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einzureichen, die als Zentrale Großkundenschnittstelle bekannt ist. Vor allem für Unternehmen, die viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, ist das eine enorme Erleichterung.

Digitale Zulassung ist günstiger

Es gibt noch einen weiteren Vorteil: Wer sich für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung entscheidet, spart Geld. Die digitale Anmeldung ist im Vergleich zum Behördengang deutlich kostengünstiger. Mit der neuen Verordnung sollen somit auch juristische Personen von den Vorteilen der digitalen Fahrzeugzulassung profitieren.

Für den von vielen Bürgern ersehnten Digitalisierungsschritt, fehlte nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Die Updates im Überblick:

Welche Unterlagen benötige ich für die digitale KFZ-Zulassung?

Um ein Auto digital anzumelden, benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion inklusive PIN
  • Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode. Beim Teil I der Zulassungsbescheinigung ist die seit 2015 mit dabei, beim zweiten Teil erst seit 2018.
  • E-Payment mit EC-Karte via Giropay oder mit Kreditkarte.

Wie läuft eine KFZ-Online-Zulassung ab?

Zunächst müssen Sie sich im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde identifizieren. Bei einer Erstzulassung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Geben Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie den Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ein. Dazu müssen Sie nur den grünen Aufkleber abziehen und schon finden Sie den 12-stelligen Code.
  1. Geben Sie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung ein, um den Nachweis der Kfz-Haftpflicht zu erbringen. Haben Sie noch keine eVB-Nummer erhalten, können Sie diese online bei einem Versicherungsanbieter beantragen. Außerdem müssen Sie Ihre Kontodaten angeben, damit die Kfz-Steuer eingezogen werden kann.
  1. Wählen Sie nun entweder das nächste freie Kennzeichen aus oder geben Sie Ihr reserviertes Wunschkennzeichen an. Die Antragsdaten werden nun automatisch geprüft. Anschließend können Sie die Zahlung mittels ePayment vornehmen, zum Beispiel mit Giropay oder Kreditkarte.
  1. Nachdem Ihre Angaben überprüft wurden, werden Fahrzeugpapiere, Stempelplakettenträger und HU-Plakette zur Anbringung per Post an Sie verschickt.
  2. Jetzt nur noch Plaketten auf das Kennzeichen anbringen und Sie sind fertig.


Quellen
[1]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 15.02.2023, Kabinett beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des BMDV

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Kommentare

Es wurden bisher 5 Kommentare zu diesem Thema abgegeben.

John W. am 16.02.2023
Guter Artikel sehr schön von der Rhetorik. Allerdings bei diesem Satz haut es mich schon fast vom Hocker:
"Verbraucher und Firmen können ein neues Auto unkompliziert online anmelden."
Hier liegt der Fokus auf "unkompliziert". Nach über 20 Jahren Erfahrung im KFZ Gewerbe funktioniert vielleicht jede dritte Zulassung unkompliziert.
Das kann ja heiter werden..........

lorenz am 03.08.2023
Kann bestätigen, dass bei der Zulassung eine Fahrzeuges nichts unkompliziert ist. Mache diesen Job schon 30 Jahre. Wie soll das überhaupt funktionieren, wenn ein PKW eine Woche ohne Plaketten fahren kann. Wie kann man dann kontrollieren ob das Auto versichert ist . Kennzeichen kann ich mir überall anfertigen lassen und mit den Freibrief , eine Woche ohne Plaketten und Anmeldung das Auto fahren . Fahrerflucht, Tankbetrug, Diebstahl eines PKW usw. wird erst viel zu spät aufgeklärt, da es nicht mehr sofort auffällt .
Manchmal sollten die Politiker etwas bis zu Ende denken.
Ich kann mich den Satz von meinen Vorgänger " Das kann ja heiter werden" nur anschließen

manne am 09.08.2023
und was ist mit kfz wo die HU nur als papier vorliegt weil gerade durchgeführt, wie kommt die in die edv der kfz-stelle telephatie? zauberei?

matthaes am 31.08.2023
was in dem artikel nicht erwähnt wurde. der fahrzeugbrief muss vom halter zur zulassung geschickt werden. kommt dann auch wieder per post zurück.zulassungsschein kommt auch per post. ach ja bei verlust von fahrzeugpapieren ist nix mit online. viel spass.
sucht euch einen zulassungssdienst vor ort. die machen das schnell und zuverlässig.
und man hat alles in der hand.

Mario am 10.10.2023
Ha, ha,
Vor 3 Jahren habe ich in Hessen tatsächlich ein Neufahrzeug relativ problemlos angemeldet.

Jetzt, 3 Jahre später ist das nicht mehr möglich. Dank des Hessischen Verkehrsministeriums ist das im Raum LK OF zur Zeit nicht mehr möglich, wahrscheinlich wurde Hessen komplett überrascht.
Das Hessische Verkehrsministerium sollte auch eher Verkehrsverhinderungsministerium heissen. Idealerweise steigt das Volk aufs Fahrrad um und überlässt dann den grünen Politikern die Autobahn...