Neues Straßenverkehrsgesetz: Bald mehr Tempo 30-Zonen?
Neues Straßenverkehrsgesetz: Bald mehr Tempo 30-Zonen?

Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die diese Woche vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, sieht eine größere Autonomie für Kommunen bei Busspuren und Radwegen vor. Auch mehr Tempo-30-Zonen sollen eingeführt werden dürfen.
Warum wird das Verkehrsrecht refomiert?
Das Straßenverkehrsgesetz ist die Basis für das Verkehrsrecht. Der beschlossene Gesetzesentwurf der Regierung zielt darauf ab, das Straßenverkehrsrecht zu modernisieren und zu erweitern. Damit reagiert die Bundesregierung auf die langjährige Forderung von Verkehrs- und Umweltverbänden nach einer Neugestaltung.
Das Ziel besteht darin, den Kommunen vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsmöglichkeiten zu geben, um Städte lebenswerter zu machen und einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor zu leisten, da bisherige Emissionsziele nicht erreicht wurden.
Bereits im Koalitionsvertrag Ende 2021 hatten sich die Parteien SPD, FDP und Grüne darauf verständigt, dass neben dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsgesetz berücksichtigt werden sollten. Diese Vorgabe wird nun von der Politik umgesetzt.
Was ist geplant?
Die geplante Reform des Straßenverkehrsgesetzes soll Ländern und Kommunen mehr Flexibiliät ermöglichen und die langen Bürokratiewege aufbrechen. Die größten Änderungen beziehen sich auf die vereinfachte Einführung von Sonderfahrspuren und Tempo 30-Zonen und die Vergabe von Anwohnerparkplätzen.
Anwohnerparkplätze
Gibt es bald wesentlich mehr Parkplätze für Anwohner? Das Verkehrsministerium möchte die Einrichtung von Anwohnerparkzonen für Kommunen vereinfachen. Bisher war es erforderlich, dass die örtlichen Behörden einen erheblichen Parkdruck nachweisen, um solche Zonen zu genehmigen.
Nun strebt das Ministerium an, dass Prognosen im Rahmen der städtebaulichen Planung ausreichen sollen. Das bedeutet, dass die Behörden nicht mehr auf die tatsächliche Entwicklung der Parksituation warten müssen, um Maßnahmen zu ergreifen.
Das Parken ohne Anwohnerparkausweiß ist mittlerweile nicht mehr billig. Die Bußgelder richten sich nach dem Parkverstoß „Parken ohne Parkschein“ und variieren je nach Parkdauer zwischen 20 und 40 Euro.
Sonderfahrspuren
Die lokalen Behörden sollen in der Lage sein, probeweise Sonderfahrspuren für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Busspuren und Fahrradwege einfacher zu errichten. Das Verkehrsministerium plant, dass Kommunen und Städte zukünftig Verkehrsregelungen ausschließlich aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung erlassen dürfen.
Tempo 30-Zonen
Dies beinhaltet auch eine Erleichterung bei der Einführung von Tempo-30-Zonen. Dabei werden Spielplätze, stark frequentierte Schulwege, Fußgängerüberwege und Streckenabschnitte von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen berücksichtigt, um den Verkehrsfluss zu verbessern.
Die Einführung von neuen Tempo 30-Zonen muss aber verhältnismäßig sein. Insbesondere eine Absenkung von Tempo 50 auf Tempo 30 muss ausreichend begründet werden. Außerdem ist eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in deutschen Innenstädten nicht geplant.
Obwohl Geschwindigkeitsüberschreitungen immer noch ein häufiges Problem in deutschen Innenstädten sind, ist eine erneute Verschärfung des Bußgeldkatalogs aktuell nicht geplant.
Die nächsten Schritte
Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Zunächst soll ein Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung mit den Ländern abgestimmt werden. Das Verkehrsministerium strebt an, dass die Reform noch in diesem Jahr verabschiedet wird.
Besonders wichtig ist die Umsetzung in der Straßenverkehrsordnung. In der Vergangenheit sind viele Änderungen, beispielsweise zur Einrichtung von Busspuren, aufgrund der bestehenden Vorgaben in der Praxis gescheitert.
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