Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zum Tempolimit auf Autobahnen ab
Die Ampelkoalition hatte das Tempolimit auf Autobahnen abgelehnt. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gesetzgebers, ist nun gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen: die Entscheidung der Regierung kein Tempolimit auf Bundesautobahnen einzuführen, ist verfassungskonform.
Die Tempolimit-Beschwerde: Hintergründe
In einem am 17.01.2023 bekannt gegebenem Beschluss haben die Verfassungsrichter eine Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit abgewiesen. Die Beschwerdeführenden hätten nicht ausreichend belegen können, dass ein Tempolimit notwendig sei, um die gesetzlichen Klimaschutzziele einzuhalten und somit ihre Freiheitsrechte zu bewahren. (Az: 1 BvR 2146/22)
Der Sachverhalt der Beschwerde
Den Beschwerdeführern ging es in erster Linie um die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland. Und das begründeten sie wie folgt: aus der Unterlassung des Gesetzgebers ein Tempolimit im Verkehrswesen einzuführen, habe der Staat die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes nicht ausreichend abgewogen.
Sie leiteten daraus einen Verstoß gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG sowie gegen mögliche Einschränkung der Freiheitsrechte ab. Aus diesen Beweggründen forderten sie beispielhaft ein Tempolimit auf Autobahnen als schnelle Maßnahme, damit die gesetzlichen Grenzwerte für CO₂-Emissionen bis 2030 eingehalten werden können.
Die Entscheidung: Begründung für Tempolimit unzureichend
Die Richter gehen bei Ihrem Beschluss auf die Wichtigkeit des Klimaschutzes ein. Sie bestätigen, dass das Ziel, eine Klimaneutralität nach Klimaschutzgebot des Art. 20a GG zu erreichen, wichtiger wird. Die Klimaziele sollten daher in allen Abwägungsentscheidungen der Verwaltungsbehörden und des Gesetzgebers eine größere Rolle einnehmen.
Verkehrssektor: Keine erheblichen Freiheitseinschränkungen
Die Beschwerdeführer hätten aber nicht ausreichend belegen können, dass ohne Einführung des Tempolimits die CO₂-Grenzwerte und Klimaschutzziele nicht erreicht werden könnten.
Vielmehr liegt der Beschwerde ja die Annahme zugrunde, dass der Verkehrssektor das ihm zugewiesene Emissionsbudget bis 2030 überschreiten werde. Aus diesem Grund würde dann ein Verzicht auf das Tempolimit zu „erheblichen Freiheitsbeschränkungen“, wie mögliche Fahrverbote für PKW und Diesel mit bestimmten Abgasnormen, bis 2030 führen.
Aufgrund der fehlenden Belege, entschieden sich die Karlsruher Richter dazu, die Verfassungsbeschwerde abzuweisen.
Nach Bekanntgabe: Stephan Weil fordert Tempo 130
Kurz nach Bekanntgabe des Beschlusses, sorgte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil für Schlagzeilen. Er bekräftigte seine Forderung nach einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h auf deutschen Autobahnen. Stephan Weil ist überzeugt, dass sich der Mobilitätssektor stärker für die Einhaltung der Klimaschutzziele einsetzen muss.
Und die Forderung nach einem Tempolimit ist nicht neu: die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit war Teil des Programmes von SPD und Grünen vor der letzten Bundestagswahl. Allerdings konnte das Tempolimit in den Verhandlungen mit der FDP nicht durchgesetzt werden.
Welchen Einfluss hätte ein Tempolimit auf die CO₂-Emissionen?
Das Umweltbundesamt hat ausgewertet, welchen Beitrag zur Schadstoffreduktion ein Tempolimit auf Autobahnen leisten könnte. Die Prognosen bei einem Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen für PKW, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge, würde eine Senkung der gesamten CO₂-Emissionen um rund 2,7 Prozent bewirken.
Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h könnte der Ausstoß von CO₂ sogar um 5,7 Prozent gesenkt werden. Und das Tempolimit hätten weitere positive Effekte: die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle könnten gesenkt werden.
Laut einer Umfrage vom 20.01.2022 sprechen sich 64% von 2.115 Befragten für ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen aus. 36% der Befragten waren gegen die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Letztere argumentieren unter anderem, dass die Höchstgeschwindigkeit bereits häufig begrenzt und ein Tempolimit selten aufgehoben ist.