Ein Bußgeldbescheid ist ungültig, wenn Formfehler vorliegen.
Erstellt am von

Neues Urteil: Kein Bußgeld nach Fehler der Bußgeldstelle

Fehler bei der Erstellung eines Bußgeldbescheids sind menschlich. Reagiert die Behörde zu spät, muss der Betroffene kein Bußgeld zahlen.

Ein zweiter Bußgeldbescheid zum selben Verkehrsdelikt ist nur gültig, wenn der erste zuvor aufgehoben wurde. Das hat das Amtsgericht Landstuhl in einem Urteil entschieden.

Anschrift und Bußgeld-Betrag falsch

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der wegen eines Verkehrsdelikts zwei Bußgeldbescheide erhalten hatte. In einem Bescheid wurde eine andere Anschrift als im anderen vermerkt, außerdem unterschieden sich die Beträge.

Das Gericht kritisierte die zuständige Behörde für die Fehler. Es machte auch klar, dass ein inhaltlich abweichender zweiter Bußgeldbescheid nur zulässig ist, wenn der erste aufgehoben wird.

Verjährungsfrist nicht unterbrochen

Da der erste Bescheid noch nicht aufgehoben war, konnte die Verfolgungsverjährungsfrist nicht unterbrochen werden. Die 3-monatige Verjährungsfrist war damit abgelaufen. Die Folge: der Autofahrer musste kein Bußgeld zahlen, so die Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl ( (Az.: 2 OWi 4211 Js 8465/22).

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betont im Zusammenhang mit dem Urteil die „Bedeutung sorgfältiger behördlicher Arbeit“. Bei Verdacht auf einen Formfehler der Behörden vor, ist es sinnvoll einen Einspruch zu prüfen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[1]
Süddeutsche Zeitung, 13.10.2023, Urteil: Kein Bußgeld nach Behördenfehler

Artikel bewerten
Wir freuen uns über Ihr Feedback.
Treffen Sie hier Ihre Auswahl

Ähnliche Artikel
Wer mehrmals einen Abstandsverstoß kurz hintereinander begeht, kann mehrere Fahrverbot erhalten.
Neues Fahrverbot-Urteil: Doppelte Strafe für Drängler
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte ein weiteres Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der erneut einen gravierenden Abstandsverstoß begangen hat.
Wer geblitzt wurde und 3 Monate kein Schreiben von der Bußgeldstelle erhält, kommt in bestimmten Fällen um ein Bußgeld herum.
Geblitzt worden und nach 3 Monaten keine Post erhalten?
Erfahren Sie jetzt, wie Sie online nachsehen können, ob Sie geblitzt wurden und was passiert, wenn der Bußgeldbescheid erst nach Monaten zugestellt wird.
Leipzig plant die Anschaffung von weiteren 22 Blitzern.
Sachsen: 47 Millionen Euro aus Blitzern – Leipzig rüstet auf
Im vergangenen Jahr haben Blitzer in Sachsen über 47 Millionen Euro in die Kassen der Behörden gespült. Die Stadt Leipzig will nun aufrüsten und 22 neue Blitzer anschaffen.
Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist erstmal gültig, aber es gibt Chancen dagegen vorzugehen.
Bußgeldbescheid ohne Foto: Was kann ich tun?
Wer einen Bußgeldbescheid ohne Foto erhält, dem kommen schnell Zweifel: Erfahren Sie jetzt, ob der Bescheid gültig ist und erhalten Sie wertvolle Tipps zum Einspruch.
Kommentare
Kommentieren Sie diesen Artikel als Erster.
Kommentar schreiben