Bußgeldbescheid: Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Ein Anwalt im Bußgeldverfahren kann die Erfolgschancen erhöhen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchzusetzen und die drohende Strafe abzuwenden.
Sie wurden bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt? Jetzt droht Ihnen eine unangenehme Strafe in Form einer Geldbuße, Punkten im Fahreignungsregister oder sogar einem Fahrverbot.
Doch bevor Sie den Bußgeldbescheid und die Strafe akzeptieren, sollten Sie überprüfen, ob ein Fehler vorliegt. Liegen Mess- oder Behördenfehler vor, macht es Sinn Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Wie kann ein Anwalt im Bußgeldverfahren helfen?
Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid für Sie auf Fehler überprüfen und Ihnen bei der Begründung und Durchsetzung Ihres Einspruchs rechtliche Unterstützung bieten.
Viele Anwälte im Verkehrsrecht bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, in der Sie die vorläufigen Chancen für einen Einspruch erfahren können.
Einsicht in die Messprotokolle
Dazu gehört auch die Überprüfung von eventuellen Messfehlern – entweder vom Messgerät bei stationären Blitzern oder auch von Bedienfehlern der Beamten bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung.
Ein Anwalt kann mit seiner Expertise in den Akten mögliche Angriffspunkte finden, die ohne juristische Kenntnisse nicht sichtbar sind. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vertritt der Anwalt Sie und übernimmt alle weiteren Schritte.
Bußgeldstelle kann den Bußgeldbescheid zurücknehmen
Doch soweit muss es gar nicht kommen. Wenn die zuständige Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid aufgrund von Fehlern zurückzieht, fallen keine Kosten für den Betroffenen an.
Insbesondere für Ratsuchende mit einer Rechtsschutzversicherung ist das reizvoll, denn die Versicherungen übernehmen in der Regel die Anwaltskosten.
Ich welchen Fällen sollte ich den Bußgeldbescheid prüfen lassen?
Ein Anwalt kann also eine umfassende Prüfung des Bußgeldbescheides durchführen, um zu erkennen, ob technische oder formale Fehler vorliegen, die den Bescheid unwirksam machen. Wir haben einige Anhaltspunkte aufgelistet, bei der sich eine Prüfung lohnt:
Technische Fehler bei einer Blitzermessung
Technische Fehler beziehen sich auf Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung, wie zum Beispiel eine falsche Platzierung des Messgeräts oder eine falsche Einstellung. Wenn Sie Zweifel am Messergebnis haben oder des verwendeten Messverfahrens haben, lohnt es sich eine anwaltliche Beratung einzuholen.
Auch wenn Punkte oder ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog, wie bei einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß drohen, kann es Sinn den Vorwurf einmal rechtlich prüfen zu lassen.
Insbesondere bei Messgeräten vom Typ PoliScan Speed, Traffistar S330 oder 350 sowie beim ESO ES 3.0 oder 8.0, kamen in der Vergangenheit schon Messfehler vor und Betroffene wurden vom Vorwurf freigesprochen.
Formfehler im Bußgeldverfahren
Formelle Fehler können die Inhalte des Bußgeldbescheides betreffen, wie unvollständige Angaben, falsche Daten, fehlerhafte Tatzeiten, fehlerhafte Fristen fehlende Rechtsmittelbelehrungen oder nicht angegebene Beweismittel. Denn nach § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind bestimmte Inhalte eines Bußgeldbescheides vorgegeben.
Insbesondere die Verjährungsfrist von 3 Monaten bis zur Zustellung des Bußgeldbescheides, kann bei personell unterbesetzten Bußgeldstellen für Verfahrenseinstellungen sorgen.
Führt jeder Fehler im Bußgeldbescheid zu einem erfolgreichen Einspruch?
Nicht jeder kleine Fehler, wie ein falsch geschriebener Name, reicht in der Regel nicht aus um den Bußgeldbescheid unwirksam zu machen. Ein solcher Fehler müsste die eindeutige Identifizierung des Tatverdächtigen unmöglich machen, wie zum Beispiel bei einem unkenntlichen Blitzerfoto. Die Entscheidung hängt jedoch von den Beweisen und dem Urteil des Gerichts ab.
Vereinfachtes Verfahren
Aufgrund der hohen Anzahl an Bußgeldverfahren können sich die Behörden auf das vereinfachte Verfahren berufen können, bei dem elektronisch erstellte Bescheide ohne manuelle Bearbeitung versandt werden dürfen. Ein Bußgeldbescheid bedarf also keiner manuellen Unterschrift eines Mitarbeiters der zuständigen Bußgeldbehörde.
Entscheidung hängt vom Einzelfall ab
Die Entscheidung, ob ein Einspruch erfolgreich ist, hängt von der Beweislage im Einzelfall und dem Urteil des Gerichts ab. Liegen allerdings eindeutige Messfehler vor oder wurden Fristen versäumt, ist es wahrscheinlich, dass die Behörde das Verfahren nach einem Einspruch direkt einstellt.