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Vorwerfbare Rotzeit

Vorwerfbare Rotzeit

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Die Strafe für einen Rotlichtverstoß hängt davon ab, wie lange die Ampel beim Überqueren schon auf rot stand. Doch die gemessene Rotzeit ist oft angreifbar.

Ampelblitzer sollen genau messen, wie lange die Ampel beim Überfahren schon auf rot stand. Denn anhand der Länge der Rotzeit wird laut Bußgeldkatalog festgestellt, ob überhaupt ein Rotlichtverstoß vorliegt und wenn ja, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

Kostenlose Auswertung zu Ihrer Rotzeit-Messung
Bei Rotlichtmessungen können Fehler auftreten. Wird eine Abweichung von 0,1-0,5 Sekunden nachgewiesen, kann die Strafe durch einen Einspruch häufig verhindert oder zumindest reduziert werden.

Blitzer überwachen die Rotlichtphase

Ampelblitzer der neueren Generation greifen mittlerweile auf moderne Messmethoden zurück. Um die Messung mit der Ampelschaltung zu verbinden, ist der Rotlichtblitzer durch Induktionsschleifen mit der Ampelanlage verbunden. Schaltet die Ampel auf rot, wird der Blitzer aktiviert.

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Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Zweimal geblitzt

Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, ist es üblich zweimal geblitzt zu werden. Denn das erste Mal wird der Blitzer beim Überqueren der Haltelinie ausgelöst und misst wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Als Beweismittel wird ein Blitzerfoto mit der gemessenen Rotzeit angefertigt.

Der Blitzer ist so eingestellt, dass er nach einer vordefinierten Zeit eine zweite Messung mit Foto anfertigt. So lässt sich feststellen, ob Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren sind und tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorliegt.

Haltelinien- oder Rotlichtverstoß?

Wenn Sie nur über die Haltelinie, nicht aber in den Gefahrenbeichen der Kreuzung, gefahren sind, liegt ein Haltelinienverstoß vor. Dieser wird lediglich mit einer Geldbuße von 10 Euro bestraft.

Wenn Sie den Gefahrenbereich der Kreuzung während einer roten Ampelphase überquert haben, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Jetzt hängt die Höhe der Strafe davon ab, wie lange die Ampel schon auf rot stand.

Was ist die vorwerfbare Rotzeit?

Wenn Sie ein Behördenschreiben von der zuständigen Bußgeldstelle zum Rotlichtverstoß in der Hand halten, finden Sie auch eine Angabe zur vorgeworfenen Rotzeit.

Die Rotzeit wird bis auf eine Zehntelsekunde genau angegeben und benennt die Dauer der Rotlichtphase bis zur Einfahrt in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Den Wert finden Sie im Bußgeldbescheid unter den Ausführungen zum Tatbestandsmerkmal der Ordnungswidrigkeit. In bestimmten Fällen ist er auch als Beweismittel bereits im Anhörungsbogen angegeben.

Bußgelder, Punkte & Fahrverbote je nach Rotzeit

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor wenn die gemessene Rotzeit über 0,1 Sekunden aber unter 1 Sekunde liegt. Bei einer Rotlichtzeit von 1 Sekunde und darüber liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.

In der Tabelle können finden Sie die aktuellen Strafen. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt bestraft. Wird der Rotlichtverstoß als qualifiziert eingestuft, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Bußgeldkatalog Rotzeit in Sekunden
Rotzeit in SekundenRotlichtverstoßBußgeldPunkteEinspruch
0,1 Einfach90 €1> Hier prüfen
0,3Einfach90 €1> Hier prüfen
0,5Einfach90 €1> Hier prüfen
0,7Einfach90 €1> Hier prüfen
0,9Einfach90 €1> Hier prüfen
1 Qualifiziert200 €2> Hier prüfen
über 1 SekundeQualifiziert200 €2> Hier prüfen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Rotzeit in SekundenRotlichtverstoßBußgeldPunkteEinspruch
0,1 Einfach90 €1> Hier prüfen
0,3Einfach90 €1> Hier prüfen
0,5Einfach90 €1> Hier prüfen
0,7Einfach90 €1> Hier prüfen
0,9Einfach90 €1> Hier prüfen
1 Qualifiziert200 €2> Hier prüfen
über 1 SekundeQualifiziert200 €2> Hier prüfen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, 09.11.2021, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Bußgeldkatalog 2025 Rotlichtverstoß
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde)90 €1> Hier prüfen
… mit Gefährdung200 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Unfall240 €21 Monat> Hier prüfen
Quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß (Rotzeit > 1 Sekunde)200 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Gefährdung320 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Unfall360 €21 Monat> Hier prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde)60 €> Hier prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde)100 €> Hier prüfen
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde)90 €1> Hier prüfen
… mit Gefährdung200 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Unfall240 €21 Monat> Hier prüfen
Quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß (Rotzeit > 1 Sekunde)200 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Gefährdung320 €21 Monat> Hier prüfen
… mit Unfall360 €21 Monat> Hier prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde)60 €> Hier prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde)100 €> Hier prüfen

Lohnt ein Einspruch bei einer Rotzeit von 0,3 oder 0,4 Sekunden?

Bei einem Bußgeldverfahren aufgrund eines Rotlichtverstoßes fragen sich viele Betroffene, ob die gemessene Rotzeit korrekt ist und ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Gerade bei sehr kurzen Rotzeiten, wie 0,3 oder 0,4 Sekunden, gibt es zahlreiche Faktoren, die eine fehlerhafte Messung oder eine mildere Bewertung des Verstoßes rechtfertigen könnten.

Mögliche Fehlerquellen bei Rotlichtblitzern

Rotlichtblitzer sind technische Geräte, die regelmäßig gewartet, geeicht und softwareseitig aktualisiert werden müssen. Eine fehlerhafte Messung kann aus verschiedenen Gründen auftreten:

  • Abgelaufene Eichung: Wenn das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht ist, kann die Messung angezweifelt werden.
  • Fehlendes Software-Update: Ein veraltetes Software-System kann dazu führen, dass die Messung ungenau oder gar ungültig ist.
  • Ungünstige Umgebungsbedingungen: Blendung durch Sonnenlicht, schlechte Sichtverhältnisse oder ungewöhnliche Verkehrsbedingungen können die korrekte Funktion des Blitzers beeinträchtigen.
  • Fehlerhafte Auslösung: Der Blitz kann in manchen Fällen zu früh ausgelöst werden, was eine korrekte Rotzeitmessung verhindert.

Doch nur ein Haltelinienverstoß?

Besonders bei kurzen Rotzeiten von bis zu 0,5 Sekunden stellt sich häufig die Frage, ob tatsächlich ein Rotlichtverstoß oder lediglich ein Haltelinienverstoß vorliegt. Der Unterschied ist entscheidend, denn die Strafen für beide Verstöße unterscheiden sich deutlich:

Haltelinienverstoß:

  • Bußgeld: 10–15 Euro
  • Keine Punkte in Flensburg
  • Kein Fahrverbot

Rotlichtverstoß:

  • Bußgeld: Ab 90 Euro
  • 1–2 Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot ab 1 Sekunde Rotzeit oder bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Ein Haltelinienverstoß liegt vor, wenn das Fahrzeug zwar die Haltelinie überfährt, jedoch nicht in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfährt. Oft wird der erste Blitz ausgelöst, sobald die Haltelinie überfahren wird, und der zweite Blitz dokumentiert das Einfahren in den Gefahrenbereich. Wenn der zweite Blitz zu früh ausgelöst wird, kann dies bedeuten, dass der Fahrer noch vor der Kreuzung angehalten hat – ein Rotlichtverstoß läge in diesem Fall nicht vor.

Zweifel an gemessener Rotlichtüberschreitung?

Sie haben ein Behördenschreiben wegen einem Rotlichtverstoß erhalten und haben Zweifel wegen der vorgeworfenen Rotzeit? Dann kann es sich lohnen eine Ersteinschätzung von einer Kanzlei für Verkehrsrecht einzuholen. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose & unverbindliche Auswertung anfordern.

Weitere Informationen zu möglichen Fehlern bei Blitzeranlagen zur Rotlichtüberwachung und den Strafen für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie hier:

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Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

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Quellen
[2]
Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - Kraftfahrzeuge
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