Anhörungsbogen wegen Blitzer: Was Sie jetzt wissen müssen
Der Anhörungsbogen der Bußgeldstelle leitet formal die Anhörung im Bußgeldverfahren ein. Erfahren Sie jetzt, wie Sie am besten reagieren.
Inhalt
Was ist ein Anhörungsbogen eigentlich?
Wer mehr als 16 km/h zu schnell oder bei rot über die Ampel gefahren ist, erhält von der zuständigen Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, der das Bußgeldverfahren formal einleitet. Aber keine Bange – das erste Schreiben zur Verkehrsordnungswidrigkeit ist noch kein Zahlungsbescheid, der die Strafe aus dem Bußgeldkatalog verhängt.
Das Anhörungsschreiben dient in erster Linie zur Information und zum Datenabgleich. Es wird als erstes Behördenschreiben zugestellt bevor ein Bußgeldbescheid versendet wird.
In vielen Fällen enthält der Anhörungsbogen noch keinen Betrag. Die Strafen in Form von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten werden im Bußgeldbescheid verhängt.
Fahrzeughalter wird durch Blitzerfoto identifiziert
In den meisten Fällen wird der Anhörungsbogen direkt an den Fahrzeughalter versendet, da er in den meisten Fällen auch selbst gefahren ist.
Die Bußgeldstellen verlassen sich dabei häufig auf das Beweisfoto. Denn wenn Verkehrssünder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß geblitzt wurden, wird das Blitzerfoto direkt an die Behörde übermittelt.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Der Brief von der Bußgeldstelle ist geöffnet und schnell überflogen. Nur 7 Tage Zeit den Anhörungsbogen zu beantworten? In unserem Beitrag „Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht“ finden Sie alle wichtigen Antworten zu Ihren Möglichkeiten. Ein kurzer Überblick:
Nur die Korrektur persönlicher Angaben sind vorgeschrieben
Wenn persönliche Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsort und Staatsangehörigkeit auf dem Anhörungsbogen fehlen, sind die Beschuldigten nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet diese auszufüllen.
Wenn das Formular bereits vorausgefüllt ankommt, gibt es lediglich eine Verpflichtung fehlerhafte Angaben zur Person zu korrigieren. Alle weiteren Angaben sowie die Abgabe einer Stellungnahme sind freiwillig.
Was passiert, wenn ich die Anhörung ignoriere?
Betroffene müssen den Anhörungsbogen nicht zwangsläufig beantworten. Wenn die Angaben zur Person richtig ausgefüllt sind, ist es in Ordnung den Bogen zu ignorieren. Beschuldigte müssen keine Angaben zur Tat machen, da sie sich selbst belasten würden. Wer das Schreiben also unbeantwortet lassen, muss keine zusätzliche Strafe befürchten.
Den Anhörungsbogen zu ignorieren, kann aber auch Nachteile haben. Schließlich berauben sich die Beschuldigten der Chance durch eine Stellungnahme die Strafe abzuwenden. Mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten sie dann binnen weniger Wochen den Bußgeldbescheid.
Welche Strafen drohen bei falschen Angaben?
Wer bei der Anhörung im Bußgeldverfahren falsche Angaben zur Person macht, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand eine andere Person als Fahrer angibt, um die Strafe auf jemand anderen abzuwälzen.
Die Strafen für falsche Angaben in einem Anhörungsbogen können von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reichen, z.B. bei einer falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB. Das Risiko sollten Betroffene nicht eingehen, zumal es unethisch ist eine andere Person zu beschuldigen.
Wer die Strafe unbedingt vermeiden will, sollte lieber einen Einspruch gegen den Vorwurf prüfen. Aufgrund der hohen Fehlerquote bei Blitzermessungen, können drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sogar vermieden oder reduziert werden.
Anhörung erhalten, aber nicht gefahren?
In manchen Fällen erkennen die Behörden direkt, wenn der Autofahrer vom Fahrzeughalter abweicht – zum Beispiel bei einem Firmenwagen oder wenn die Ehefrau am Steuer sitzt, das Auto aber auf den Ehemann eingetragen ist. In diesem Fall beginnen die Behörden mit der Fahrerermittlung und es wird ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter versendet.
Es gibt aber auch Fälle, in denen Betroffene einen Anhörungsbogen erhalten, aber selbst nicht gefahren sind. Dann können Sie im Rahmen der Anhörung den Fahrer angeben, wenn Ihnen dieser bekannt ist. In diesem Fall müssen Sie lediglich die Angaben zur Person des tatsächlichen Fahrers machen, wie Name, Anschrift und Geburtsdatum.
Die Angabe eines anderen Fahrers ist jedoch nicht verpflichtend. Sie können auch einfach angeben, dass Sie nicht gefahren sind und die Sache auf sich beruhen lassen. In diesem Fall wird das Verfahren gegen Sie eingestellt und das Bußgeld gegen den tatsächlichen Fahrer erhoben – wenn dieser ermittelt werden kann.
Stellungnahme nach (§ 55 OWiG)
Die Anhörung in einem Bußgeldverfahren ist eine Folge von § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Der Beschuldigte soll die Möglichkeit haben sich zur vorgeworfenen Tat zu äußern.
Die Behörden räumen die Möglichkeit ein, eine Stellungnahme abzugeben. Autofahrer können die Bußgeldstelle also darauf hinweisen, warum sie aus Ihrer Sicht nicht mit dem Tatvorwurf einverstanden sind.
Außerdem sollen die Betroffenen Ihre persönlichen Angaben auf Richtigkeit überprüfen und ggf. korrigieren. Darüber hinaus können Beweismittel, wie ein Blitzerfoto, eingesehen und überprüft werden.
Das Blitzerfoto ist in der Regel auf dem Anhörungsschreiben abgebildet und kann bei diesen Bußgeldstellen im Rahmen der Online-Anhörung aufgerufen werden.
In welcher Form kann ich auf den Anhörungsbogen reagieren?
Die Betroffenen können Ihre Stellungnahme in unterschiedlicher Form abgeben. Welche Formen angeboten werden, hängt aber von den einzelnen Bußgeldstellen ab. Wer sich mündlich äußern möchte, muss den Weg zur zuständigen Bußgeldstelle in Kauf nehmen.
Eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung ist oft einfacher und auf dem Postweg oder per Fax möglich. Eine Antwort per E-Mail wird nicht von allen Bußgeldbehörden akzeptiert.
Liste der Bußgeldstellen mit Online-Anhörung
Einige Bußgeldbehörden bieten die Möglichkeit sich im Rahmen einer Online-Anhörung zum Vorwurf zu äußern. Dafür müssen Sie sich nur auf dem Service-Portal der Bußgeldstelle einloggen. Die Login-Daten und die Web-Adresse zur Online-Anhörung stehen in der Regel im Anhörungsschreiben.
Bußgeldstellen mit Online-Anhörung
In unserer Bußgeldstellen-Übersicht finden Sie Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Bußgeldbehörden in Deutschland. Im Rahmen der Online-Anhörung können Sie auch das Blitzerfoto online in Originalqualität einsehen.
Bundesland | Bußgeldstellen-Organisation | Online-Portal | Name der Behörde(n) |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Autobahn zentral, sonst auf Kommunenebene | Zentral: Ja, dezentral: teilweise | Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe, Bußgeldstelle Stuttgart, Bußgeldbehörde Freiburg |
Bayern | Viele Vergehen zentral | Nein | Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach |
Berlin | Zentral | Ja | Bußgeldstelle Berlin |
Brandenburg | Viele Vergehen zentral | Ja | Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg |
Bremen | Zentral | Nein | Bußgeldstelle Bremen |
Hamburg | Zentral | Ja | Bußgeldstelle Hamburg |
Hessen | Zentral | Ja | Zentrale Bußgeldstelle Kassel |
Mecklenburg-Vorpommern | Dezentral | Teilweise | Bußgeldstelle in Demmin |
Niedersachsen | Dezentral | Teilweise | Bußgeldstelle Stadt Göttingen |
Nordrhein-Westfalen | Dezentral | Teilweise | Bußgeldstelle Düsseldorf, Bußgeldstelle Mettmann Bußgeldstelle Rheinisch Bergiger Kreis |
Rheinland-Pfalz | Zentral | Ja | Bußgeldstelle in Speyer |
Saarland | Zentral | Ja | Zentrale Bußgeldbehörde Saarland |
Sachsen | Dezentral | Teilweise | Bußgeldstelle Dresden |
Sachsen-Anhalt | Zentral | Ja | Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg |
Schleswig-Holstein | Dezentral | Nein | Bußgeldstelle Kiel |
Thüringen | Zentral | Nein | Zentrale Bußgeldstelle Thüringen |
Tipp: Anhörungsbogen kostenlos prüfen
Wenn ein Anhörungsbogen im Briefkasten liegt, sollten Sie den Brief nicht ungeöffnet liegen lassen. Schließlich enthält das Schreiben viele Informationen über die angeblich begangene Ordnungswidrigkeit und gewährt die Möglichkeit sich zum Tatvowurf zu äußern. In manchen Fällen kann eine Stellungnahme zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen, zum Beispiel wenn Messfehler vorliegen.
In unserem Blitzer-Check können Sie Ihren Anhörungsbogen kostenlos auf Fehler prüfen lassen und wertvolle Tipps erhalten, wie Sie jetzt am besten vorgehen.