Handy am Steuer: Die aktuellen Urteile auf einen Blick

Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhalten? Ein Einspruch kann sich in einigen Fällen lohnen, wie aktuelle Urteile belegen.

Handy am Steuer: Aktuelle Bußgelder 2024

Der Handyverstoß zählt mit 400.000 Vergehen pro Jahr zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen für einen Verstoß gegen § 23 Abs 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Strafen:

Bußgeldkatalog 2024 Handy am Steuer
HandyverstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotEinspruch sinnvoll?
Handy beim Autofahren genutzt100 €1 Kostenlos prüfen
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… mit Ge­fährdung150 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Sachbe­schädigung200 €21 MonatKostenlos prüfen
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Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Kostenlos prüfen
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Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

StVO §23 Abs.1: Rechtlicher Spielraum

Auch im Jahr 2024 gelten diese Regeln für Handy am Steuer
Auch im Jahr 2024 gilt: Autofahrer dürfen ein Handy oder Smartphone nur während der Fahrt benutzen, wenn Sie es weder in der Hand halten oder aufnehmen. Ein kurze Blickzuwendung oder ein in die Hand nehmen, ist in der Regel nicht strafbar.

In der Tat lässt die StVO einen Interpretationsspielraum zu, wie aktuelle Urteile zeigen. Denn einige Betroffene haben sich gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich gewehrt. Wir werfen einen Blick auf einige Präzedenzfälle.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Erstes Urteil zum Handyblitzer „Monocam“

Das Amtsgericht Trier hat entschieden, dass die Bußgeldbescheide des neuen „Handy-Blitzers Monocam“ vorerst gültig bleiben. Die Monocam wurde im Sommer und Herbst 2022 als neues Video-Überwachungssystem in Rheinland-Pfalz erprobt.

Da bereits über datenschutzrechtliche Bedenken in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, legten drei Autofahrer Einspruch über Ihren Anwalt ein. Das Amtsgericht Trier entschied aber, dass das Datenmaterial als Grundlage für den Bußgeldbescheid verwendet werden durfte. Der Kläger-Anwalt plant bereits eine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Koblenz.

An dem Verhandlungstag gab es übrigens doch noch einen Freispruch. Ein Autofahrer konnte glaubhaft versichern sein Blutzuckermessgerät und nicht sein Mobiltelefon in der Hand gehalten zu haben. Ein weiterer Fall wurde wegen fehlender Unterlagen vertagt. Ein Einspruch kann sich also doch lohnen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Urteil OLG Jena: Halten eines Handys nicht strafbar

Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat am 13. Oktober 2021 entschieden, dass das Halten eines Handys während der Fahrt nicht strafbar ist – solange kein Telefonat stattfindet oder eingeleitet wird. (Az. 1 OLG 121 SsRs 55/21).

Zu schnell gefahren mit Handy in der Hand

Im vorliegenden Fall wurde der Fahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Auf dem Blitzerfoto war zu erkennen, dass der Fahrer ein Handy in der Hand hielt. Folglich verhing das Amtsgericht Jena wegen beiden Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld in Höhe von 250 €.

Blitzerfoto reicht in diesem Fall als Beweis nicht aus

Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein. Schließlich landete der Fall beim OLG Jena, welches dem Kläger Recht gab. Die Richter vom Oberlandesgericht waren der Auffassung, dass ein Handyverstoß erst vorliegt, wenn der Autofahrer das Mobiltelefon in der hält oder aufnimmt und gleichzeitig benutzt.

Kammergericht Berlin: Freisprechanlage kein Freifahrtsschein

Der Fall: Ein Autofahrer telefoniert über die Freisprechanlage, hält aber gleichzeitig sein Handy in der Hand. Angeblich wollte er sein Smartphone von der Lüftung abkühlen lassen. Das Kammergericht Berlin wehrte den Einspruch mit der Begründung ab, dass der Fahrer gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßen hat.

Auch wenn ein Autofahrer über die Freisprechanlage telefoniert, was grundsätzlich erlaubt ist, darf er gleichzeitig nicht das Handy in der halten. Das wird als Benutzung gewertet und ein Bußgeld wird fällig.

Urteil in Rheinland-Pfalz: Handy in Ladeschale stecken ist erlaubt

Am 06.02.2017 hat das Amtsgericht Landstuhl den Kläger vom Vorwurf der verbotenen Handynutzung am Steuer freigesprochen. Der Betroffene hatte sein Smartphone in die Hand genommen und in die Mittelkonsole zum Laden gelegt.

Von der Polizei während der Tat beobachtet

Zwei Polizeibeamte hatten beobachtet, wie ein Autofahrer ein Handy im Auto in der Hand gehalten, bewegt und bedient habe. Allerdings konnten die Beamten in der Akte nicht genau angegeben, was der Betroffene mit dem Handy gemacht hat.

Das Gericht urteilte, dass ein Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt erlaubt ist, wenn es lediglich in eine Ladeschale gesteckt wird.

Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

OLG Magdeburg: Videotelefonie nachts nicht erlaubt

In einem Urteil vom 20.08.2018 entschied das Oberlandesgericht Magdeburg, dass eine längere Blickzuwendung zum Handy oder Smartphone eine Benutzung nach § 23 Abs. 1a StVO darstellt.

Der Hintergrund: Eine Autofahrerin begann ein Videotelefongespräch vor Fahrtantritt, legte anschließend das Smartphone ab und fuhr los. Sie bestätigte vor Gericht, dass Sie sich damit sicherer fühle. Eine vorbeifahrende Polizeistreife wurde auf das Funkeln eines Displays in dem Auto aufmerksam und bemerkten, dass die Autofahrerin mehrmals in die Richtung blickte.

Das Gericht stufte die Blickzuwendung während der Videotelefonie als nicht erlaubte Benutzung ein. Während der schlechten Sichtverhältnisse in der Nacht, war die Videotelefonie in der konkreten Situation unzulässig.

Erfolg eines Einspruchs hängt vom Einzelfall ab

Die verschiedenen Urteile zeigen, dass die Straßenverkehrsordnung beim Handyverstoß einen gewissen Interpretationsspielraum zulässt. Einige Verfahren bei Amtsgerichten und Oberlandesgerichten haben die Rechtsauslegung des §23 Abs. 1a bereits mit Leben gefüllt.

Beweislage oft unklar

Ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich also lohnen. In vielen Fällen ist auch die Beweislast nicht klar. Bei Zeugenaussagen von Polizeibeamten müssen die Beobachtungen eindeutig und präzise formuliert sein.

Wer mit dem Handy geblitzt wird, hat auch noch Chancen eine Strafe zu umgehen. Insbesondere dann, wenn das Handy in der Hand auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist oder keine Benutzung nachgewiesen werden kann.

Mit Handy am Steuer zum Anwalt?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf Handy am Steuer erhalten haben, empfehlen wir Ihnen einen Einspruch zu prüfen. In unserem Blitzer-Check können Sie ein kostenlose Auswertung von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu Ihrem Fall erhalten. Der Service ist bundesweit & unverbindlich.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.