Neue Regeln für Autofahrer 2023
Aktualisiert am 17.10.2023 von

Verkehrsrecht: Neue Regeln für Autofahrer in 2023

Führerschein-Umtauch, Verbandskasten, TÜV-Plakette, Kfz-Versicherung: Im Jahr 2023 gibt es neue Regeln und Terminvorgaben, die Autofahrer einhalten müssen. Ein Blick auf die aktuellen Vorschriften.

Verkehrsrecht: Die neuesten Updates

01.09.2023: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine neue 15. Auflage des Bußgeldkataloges auf seiner Homepage bereitgestellt. Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstöße ändern sich im Vergleich zur 14. Auflage nicht.

01.09.2023: Ab sofort können Neufahrzeuge digital angemeldet werden: Die Kfz-Zulassung ist jetzt online möglich.

23.06.2023: Die Bundesregierung plant noch 2023 eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Kommunen und Städte sollen mehr Spielraum bei der Einführung von Sonderfahrspuren und Tempo-30-Zonen erhalten. Außerdem soll die Genehmigung von Anwohnerparkplätzen erleichtert werden.

01.03.2023: Seit März 2023 benötigen Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller) ein neues Versicherungskennzeichen. Das bisherige grüne Kennzeichen muss durch das aktuelle schwarze Versicherungskennzeichen ersetzt werden.

23.02.2023: Die Nutzung von Blitzer-Apps ist jetzt auch für Beifahrer verboten. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem neuen Urteil klar: OLG-Urteil: Blitzer-App auch für Beifahrer tabu

Bereits die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs am 09.11.2021 hat für Autofahrer eine Reihe von neuen Strafen und Vorschriften mit sich gebracht. Während die letzte Bußgeld-Novelle vor allem die Bußgelder für Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Behinderung einer Rettungsgasse und illegale Autorennen verschärfte, stehen 2023 andere Inhalte im Fokus.

Führerschein-Umtausch

Die Vorschrift den Führerschein in ein fälschungssicheres EU-Scheckkartenexemplar umzutauschen wurde bereits 2022 eingeführt. Im Jahr 2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Bis zum 19. Januar 2023 musste der Antrag auf einen neuen Führerschein gestellt sein. Die Regel gilt nicht für Personen, die bereits einen EU-Scheckkartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 besitzen.

Für den Führerschein-Umtausch wird ein biometrisches Foto, ein gültiger Personalausweiß oder Reisepass und der aktuelle Führerschein benötigt. Der Umtausch findet aus verwaltungstechnischen Gründen statt und erfordert von den Betroffenen keine zusätzlichen Prüfungen wie Gesundheitschecks. Die alten Fahrberechtigungen werden lediglich in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgewandelt.

Umtausch verpasst? Verwarnungsgeld droht

Sobald die Umtauschfrist abgelaufen ist, ist der alte Führerschein ungültig. Bei einer Verkehrskontrolle kann das zu einem Verwarnungsgeld führen. Aber keine Sorge: das fällt mit 10 Euro niedrig aus.

Der neu ausgestellte Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrerlaubnis selbst, also die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, bleibt davon unberührt. Nur das Dokument des Führerscheins muss nach Ablauf der 15 Jahre erneuert werden.

Verbandskasten mit Masken austatten

Neue Verbandskästen müssen laut einer Aktualisierung der DIN-Verordnung ab dem 01. Februar 2023 mit zwei medizinischen Masken ausgerüstet sein. Das Änderung der Straßenverkehrszulassungsverordnung ist nun in Kraft getreten und beendet somit die Übergangsfrist von einem Jahr.

Muss ich meinen alten Verbandskasten nachrüsten?

Wenn Sie noch einen älteren Verbandskästen im Auto haben, der zwischen dem Januar 1998 und Januar 2014 nach der DIN Norm 13164, ausgestattet wurde, ist alles in Ordnung. Diesen können Sie weiterhin verwenden und müssen diesen auch nicht mit zwei Masken nachrüsten.

TÜV-Zulassung: Auto mit rosa Plakette muss zur HU

Wer eine rosa Plakette auf seinem Nummernschild hat, muss dieses Jahr zur Hauptuntersuchung (HU). Die Vorschrift steht in § 29 der Straßenzulassungsverordnung StVZO. Wer den Zeitpunkt für die HU verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt von der Dauer der überschrittenen Frist ab. Eine Übersicht zu den Strafen finden Sie unserer Rubrik Bußgeldkatalog TÜV abgelaufen.

Kfz-Versicherung: Neue Typklassen 2023

Der Deutsche Automobil-Club (ADAC) hat die Zahlen für eine Veränderung der Typklasse bei der Kfz-Haftpflichtversicherung bereits veröffentlicht. Fast 13 Millionen Fahrzeughalter müssen 2023 mehr oder weniger bezahlen.

Von steigenden Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind 8,1 Millionen Autofahrer betroffen, während 4,8 Millionen weniger bezahlen dürfen. Für 29,3 Millionen bleibt die Typklasse unverändert.

Förderung von E-Mobilität: Umweltbonus sinkt

Der Kauf von Elektroautos wird ab dem 01. Januar nicht mehr so stark gefördert wie noch 2022. Der Bund senkt seine Umweltprämie für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro sinkt die Förderung um 1.500 € auf 4.500 €. Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro subventioniert der Staat den Kauf künftig nur noch mit 3.000 statt bisher 5.000 Euro.

Käufer von Plug-in-Hybriden werden beim Umweltbonus zukünft nicht mehr berücksichtigt. Der Staat möchte sich ganz auf die Förderung von E-Fahrzeugen konzentrieren, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Automatisiertes Fahren bis 130 km/h

Eine neue Regel betrifft das Fahren im automatisierten Modus. Die Höchstgeschwindigkeit wird von 60 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Damit sind ab 2023 automatisierte Autobahnfahrten möglich. Auch der Spurwechsel wäre dann durch das System erlaubt.

Obwohl die neue Vorschrift ab dem 01. Januar 2023 in Kraft tritt, liegt der Einsatz in der Praxis noch in der Ferne. Aktuell ist nur die Mercedes S-Klasse mit einem Staupiloten ausgestattet – allerdings beschränkt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.


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