Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte ein weiteres Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der erneut einen gravierenden Abstandsverstoß begangen hat.
In den meisten Fällen ist in Deutschland eine Doppelbestrafung unzulässig. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen im Straßenverkehr das Bußgeld doppelt verhängt werden kann.
Die Nutzung einer Blitzer-App auf den Beifahrer zu schieben, ist nicht mehr möglich. Laut OLG Karlsruhe sind aktive Blitzerwarner für alle Mitfahrer verboten.