Handy am Steuer: 5 Gründe für einen Einspruch
Nicht immer ist der Vorwurf Handy am Steuer auch gerechtfertigt. Wir zeigen, wann es sich lohnen kann Einspruch einzulegen.
Es gibt viele Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Einspruch gegen eine drohende Strafe wegen Handy am Steuer einzulegen. Wir haben uns fünf mögliche Gründe genauer angesehen.
1. Handy nur beiseite gelegt
Wenn Sie auf einem Blitzerfoto mit dem Handy in der Hand abgelichtet worden sind, Sie das Smartphone aber nur kurz beseite gelegt und gleichzeitig nicht benutzt haben, bestehen gute Aussichten die Strafe mit einem Einspruch abzuwenden.
Denn laut § 23 StVO ist nur eine längere Blickzuwendung oder eine Benutzung bei gleichzeitigem in der Hand halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt strafbar.
2. Smartphone war in der Halterung
Wenn Sie das Handy während der Fahrt benutzt haben und es gleichzeitig in der vorgesehenen Halterung befestigt war, zum Beispiel als Navigationsgerät, haben Sie gute Chancen die Strafe anzufechten.
In diesem Fall wäre nur eine längere Blickzuwendung oder eine Tippbewegung, zum Beispiel bei einer Änderung der Route, strafbar. Das ist aber in der Regel schwer nachzuweisen.
3. Von Polizei nicht eindeutig beobachtet
Wenn die Beweislage unklar oder zweifelhaft ist, zum Beispiel wenn der Polizeibeamte den Handyverstoß nicht klar beobachtet hat, kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen. Denn bei der Kontrolle durch Polizeibeamte muss das Geschehen exakt dokumentiert sein, um als korrekter Nachweis für einen Bußgeldbescheid zu dienen.
Wird als Beweismittel ein fester, teil-stationärer oder mobiler Blitzer angegeben, können Sie prüfen lassen, ob alle Informationen auf dem Bußgeldbescheid korrekt angegeben sind. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können einen Bußgeldbescheid unwirksam machen.
4. Blitzerfoto ist undeutlich
Wenn das Blitzerfoto eine schlechte Qualität aufweist, zum Beispiel wenn Sie als Fahrer oder das Smartphone nicht klar erkennbar sind, ist es empfehlenswert den Vorwurf anzufechten. In diesem Fall könnte das Beweismittel nicht ausreichend für einen Handyverstoß sein.
Tipp: Das abgebildete Blitzerfoto auf einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hat unter Umständen eine geringere Auflösung als die Originaldatei. In diesem Fall ist es sinnvoll das Blitzerfoto online bei der Bußgeldstelle nachzuprüfen.
Voraussetzung ist, dass die Bußgeldbehörde den Service einer Online-Anhörung im Bußgeldverfahren anbietet. In unserer Bußgeldstellen-Übersicht finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Behörden. Wenn keine Online-Anhörung angeboten wird, können Sie die Originaldatei bei der Bußgeldstelle persönlich einsehen.
5. Blitzermessung ist ungültig
Wenn Sie zu schnell gefahren sind und mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, kann eine ungültige Blitzermessung einen Einspruch begünstigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Blitzer nicht geeicht wurde oder weitere Messfehler, wie ein Foto außerhalb des gültigen Messbereichs vorliegen.
Tipp: Nach einer erfolgreichen Testphase wird in Rheinland-Pfalz der neue Handyblitzer „Monocam“ eingeführt. Jedoch ist noch unklar, ob die ausgestellten Bußgeldbescheide endgültig wirksam sind. Das Oberlandesgericht Koblenz wird sich wohl noch mit dem Fall auseinandersetzen.
Einspruch kostenlos prüfen
In unserem Blitzer-Check können Sie Ihr Behördenschreiben von einer Kanzlei für Verkehrsrecht bundesweit auf Fehler prüfen lassen. Die Auswertung ist kostenlos und unverbindlich. Auf Wunsch können Sie die Kanzlei im Anschluß damit beauftragen, Sie im Bußgeldverfahren zu vertreten.