Neue Bußgelder sorgen in Hessen für Rekord-Einnahmen
Die Bußgeldstelle Kassel meldet Rekord-Einnahmen in Hessen für 2022, obwohl die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten rückläufig ist.
Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen am Regierungspräsidium (RP) Kassel hat im Jahr 2022 landesweit etwa 1,27 Millionen Verkehrsanzeigen bearbeitet – rund 77.000 weniger als im Vorjahr. Knapp 25% der Verfahren wurden eingestellt.
Aufgrund von Änderungen im Bußgeldkatalog ist der Anteil schwerwiegender Verstöße gleichzeitig deutlich gestiegen und das sorgt trotz der niedrigeren Delikte für höhere Einnahmen im Bundesland.
Aktuelle OWI-Zahlen für Hessen aus 2022
Am Donnerstag, den 25.05.2023, präsentierten Hessens Regierungspräsident Mark Weinmeister und Christian Herr, kommissarischer Leiter der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium, den Bericht der Zentralen Bußgeldstelle für das Jahr 2022.
Verkehrsverstöße in Hessen: Platz 1 Geschwindigkeit
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.269.489 Verkehrsanzeigen aus dem gesamten Bundesland bearbeitet, was etwa 5,7 Prozent weniger sind als im Vorjahr – der niedrigste Stand der letzten fünf Jahre.
Der Großteil der rund 1,27 Millionen Verkehrsanzeigen betrifft Geschwindigkeitsüberschreitungen, die etwa drei Viertel aller Verstöße ausmachen. Verkehrsunfälle, Rotlichtverstöße, TÜV und Handy am Steuer folgen weit abgeschlagen auf den nächsten Plätzen. Das Ranking:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: 75%
- Verkehrsunfälle: 5,76%
- Rotlichtverstöße: 1,45%
- Verstöße bei der Hauptuntersuchung (TÜV) 1,35 Prozent und
- Handyverstöße: 1,10 Prozent.
Schwere Ordnungswidrigkeiten nehmen zu
Durch die am 09.11.2021 in Kraft getretene Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurden Strafen für Parkverstöße (z.B. Parken auf Geh- und Radwegen) und Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders verschärft, um schwächere Personen zu schützen.
Dadurch fallen mittlerweile über die Hälfte der Verkehrsverstöße in den Bereich schwerwiegender Verstöße (666.911, ein Anstieg von 220.451 im Vergleich zum Vorjahr). Gleichzeitig gibt es „nur“ noch 602.578 Verstöße im geringfügigen Bereich (ein Rückgang um 296.957).
Geschwindigkeitsüberschreitung in Hessen ist teuer
Ein Beispiel: Viele Verstöße, die zuvor mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden, gelten nun als schwere Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 55 Euro.
Wer in Hessen beispielsweise mit 16 km/h innerorts geblitzt wird, muss bereits ein Bußgeld von 70 Euro bezahlen. Außerdem fallen für den Bußgeldbescheid noch 28,50 Euro Gebühren an. Eine Unachtsamkeit kann also schnell ziemlich teuer werden.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 30 € | – | – |
11 bis 15 km/h | 50 € | – | – |
16 bis 20 km/h | 70 € | – | – |
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein |
11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein |
16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein |
21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein |
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
In 2022: Fast 50.000 Bußgeldbescheide mehr
Apropos Bußgeldbescheide: Im Jahr 2022 wurden von der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel (ZBS) insgesamt 493.743 Bußgeldbescheide erlassen, was einem Anstieg von 48.636 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Davon waren 26.102 Bescheide mit einem Fahrverbot verbunden.
Fast 1,4 Millionen Verfahren – knapp 25% eingestellt
Im Jahr 2022 schloss die ZBS in Kassel insgesamt 1.392.963 Verfahren ab (einige stammen noch aus dem Vorjahr – daher die Differenz zu der Zahl der Verkehrsanzeigen).
Davon zahlten 70,23 Prozent der Betroffenen das Bußgeld. Insgesamt wurden immerhin 262.925 Verfahren 2022 eingestellt, da der Betroffene nicht ohne großen Verwaltungsaufwand ermittelt werden konnte. Ein Einspruch kann sich also lohnen.