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Handy am Steuer: 5 Gründe für einen Einspruch

Handy am Steuer: 5 Gründe für einen Einspruch

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Bußgeldportal
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Nicht immer ist der Vorwurf Handy am Steuer auch gerechtfertigt. In unserem Beitrag erfahren Sie, wann es Sinn macht Einspruch einzulegen.

Handy am Steuer ist aufgrund von fehlerhaften Beobachtungen oder ungenauen Blitzermessungen manchmal nur schwer zu beweisen. Wir haben uns fünf mögliche Gründe für einen Einspruch genauer angesehen.

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Angeblich Handy am Steuer benutzt?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

1. Handy nur beiseite gelegt

Wurden Sie auf einem Blitzerfoto mit dem Handy in der Hand erfasst, obwohl Sie das Smartphone lediglich kurz beiseitegelegt haben, können Sie gute Chancen haben, die Strafe durch einen Einspruch abzuwenden.

Gemäß § 23 StVO ist lediglich die Benutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt strafbar, wenn es gleichzeitig in der Hand gehalten und aktiv genutzt wird. Das reine Halten oder Bewegen ohne Benutzung ist nicht zwangsläufig ein Verstoß.

2. Smartphone war in der Halterung

Haben Sie Ihr Handy während der Fahrt in einer festen Halterung, etwa als Navigationsgerät, genutzt, ist ein Einspruch ebenfalls aussichtsreich.

Nach der StVO ist die Verwendung erlaubt, solange das Gerät in einer Halterung befestigt ist und keine längere Blickzuwendung oder Tippbewegung vorliegt, wie z. B. bei einer Routenänderung. Der Nachweis einer tatsächlichen Nutzung ist für die Behörden in solchen Fällen oft schwierig.

3. Von Polizei nicht eindeutig beobachtet

Wenn die Beweislage unklar oder zweifelhaft ist, zum Beispiel wenn der Polizeibeamte den Handyverstoß nicht klar beobachtet hat, kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen. Denn bei der Kontrolle durch Polizeibeamte muss das Geschehen exakt dokumentiert sein, um als korrekter Nachweis für einen Bußgeldbescheid zu dienen.

Wird im Bußgeldbescheid als Beweismittel ein fester, teil-stationärer oder mobiler Blitzer angegeben ist, können sie die Blitzermessung auf Messfehler oder fehlende Messdaten überprüfen lassen. Fehlmessungen oder ungenaue Angaben können einen Bußgeldbescheid unwirksam machen.

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Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

4. Blitzerfoto ist undeutlich

Wenn das Blitzerfoto eine schlechte Qualität aufweist, zum Beispiel wenn Sie als Fahrer oder das Smartphone nicht klar erkennbar sind, ist es empfehlenswert den Vorwurf anzufechten. In diesem Fall könnte das Beweismittel nicht ausreichend für einen Handyverstoß sein.

Tipp: Das abgebildete Blitzerfoto auf einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid hat unter Umständen eine geringere Auflösung als die Originaldatei. In diesem Fall ist es sinnvoll das Blitzerfoto online bei der Bußgeldstelle nachzuprüfen.

Voraussetzung ist, dass die Bußgeldbehörde den Service einer Online-Anhörung im Bußgeldverfahren anbietet. In unserer Bußgeldstellen-Übersicht finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Behörden. Wenn keine Online-Anhörung angeboten wird, können Sie die Originaldatei bei der Bußgeldstelle persönlich einsehen.

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Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

5. Blitzermessung ist ungültig

Wenn Sie zu schnell gefahren sind und mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, kann eine ungültige Blitzermessung einen Einspruch begünstigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Blitzer nicht geeicht wurde oder weitere Messfehler, wie ein Foto außerhalb des gültigen Messbereichs vorliegen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Messgeräten:

Tipp: Nach einer erfolgreichen Testphase wird in Rheinland-Pfalz der neue Handyblitzer „Monocam“ eingeführt. Jedoch ist noch unklar, ob die ausgestellten Bußgeldbescheide endgültig wirksam sind. Das Oberlandesgericht Koblenz wird sich wohl noch mit dem Fall auseinandersetzen.

Einspruch kostenlos prüfen

Ihnen wird vorgeworfen, das Handy am Steuer regelwidrig benutzt zu haben? In unserem Blitzer-Check können Sie Ihren Handyverstoß von einer Kanzlei für Verkehrsrecht kostenlos auf Fehler prüfen lassen.

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