Traffistar S350: Einspruch wegen Messfehlern möglich?
Der Blitzer Traffistar S350 steht nicht nur in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Messdaten, sondern ist auch anfällig für Messfehler.
Wie funktioniert eine Messung mit Traffistar S350?
Um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erfassen, setzen Polizeibehörden Messgeräte wie den TraffiStar S350 von der Firma Jenoptik ein, der anhand seiner Lasertechnologie Verstöße ohne ein kaum wahrnehmbares Blitzlicht feststellen kann.
Die Blitzerfotos des Traffistar S350 werden automatisch an die zuständige Bußgeldstelle übermittelt, wo der Blitzer aufgestellt ist.
Allerdings wurde die Zuverlässigkeit von Messungen mit Traffistar S350 häufig angezweifelt, vor allem weil Betroffenen der Zugang zu Messprotokollen und Rohmessdaten verwehrt blieb.
Urteil Saarland: Traffistar S350-Messungen nicht verwertbar
Immer wieder gibt es zum Blitzer TraffiStar S350, auch Traffi-Tower (als Blitzersäule) oder Minirack (als Anhänger getarnt) genannt, neue Urteile. Es geht um die Frage, ob die Messergebnisse aufgrund der fehlenden Speichung von Rohmessdaten nachvollziehbar und überhaupt verwertbar sind. Im Saarland darf das Lasermessgerät von Jenoptik zum Beispiel nicht mehr zum Einsatz kommen.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Saarland im Jahr 2019 ist wegweisend auch für viele weitere Gerichte in Deutschland. Die Richter beschäftige vor allem der Grundsatz von einem Verteidigungsrecht im Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Verteidigung bei Blitzermessungen: ohne Daten im Nachteil
Gerade wenn es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, benötigt ein Betroffener offensichtliche Anhaltspunkte für Messfehler. Um diese aber selbst ermitteln zu können, müssen die Rohmessdaten transparent einsehbar sein.
Und das kann sogar über die einzelne Messung der errechneten Geschwindigkeit hinausgehen. Zum Beispiel kann eine Einsicht in die Messreihe des Blitzers und die Statistikdaten notwendig sein, um Anhaltspunkte für Fehler zu finden.
Werden die notwendigen Messdaten, wie beim Traffistar S350 nicht gespeichert, sei das Messergebnis nicht verwertbar und das Bußgeldverfahren müsse eingestellt werden. (VerfGH Saarland, 05.07.2019 – Lv 7/17)
OLG Karlsruhe sieht keinen allgemeinem Anspruch auf Herausgabe der Messdaten ohne Anhaltspunkte für Messfehler
So distanzierte sich unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe vom Urteil der Richter im Saarland. Das Gericht sieht bei standardisierten Messverfahren keinen generellen Anspruch auf Überprüfung des Messergebnisses im Einzelfall auf der Grundlage zu speichernder Rohmessdaten.
Das Gericht muss erst dann die Zuverlässigkeit und Verwertbarkeit des Messergebnisses prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen – zumindest in Baden-Württemberg.
Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg: Bußgeldstellen müssen Messdaten herausgeben, wenn diese vorhanden sind
Der Verwaltungsgerichtshof Stuttgart hat in einem spannenden Urteil zu einer Messung mit Poliscan Speed einer Beschwerde statt gegeben, dass Blitzer-Daten von den Bußgeldstellen herausgegeben werden müssen – wenn diese vorhanden sind.
Urteil Bundesverfassungsgericht zu Rohmessdaten bei Laserblitzern wie dem Traffistar S350
Seit vielen Jahren herrscht in Deutschland keine Einigkeit bezüglich der Rechtsprechung, was den Umgang mit der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten bei Blitzermessungen angehen. Im Saarland sind Traffistar-S350-Messungen aufgrund fehlender Messdaten seit 2019 nicht mehr verwertbar.
Während einige Gerichte dem Urteil des Saarlandes folgten, zum Beispiel die Amtsgerichte in Heidelberg, Kassel oder Stralsund, verlangen Bußgeldstellen und Behörden andere Bundesländer teilweise konkrete Anhaltspunkte für Messfehler.
BVerfg am 20.06.2023: Blitzer ohne Messdaten-Speicherung dürfen eingesetzt werden
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verwendung von Laserblitzern, die keine Rohmessdaten speichern, im Straßenverkehr zulässig ist.
Das höchstrichterliche Urteil erklärt, dass aus dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf ein faires Verfahren nicht zwingend die Pflicht des Staates abgeleitet werden kann, potenzielle Beweismittel in Form von Rohmessdaten für die Verteidigung bereitzuhalten oder zu schaffen.
Konkret bedeutet dies, dass die Polizei weiterhin Laserblitzer einsetzen darf, auch wenn diese keine Möglichkeit zur Speicherung von Rohmessdaten bieten.
Die meisten erfolgreichen Einsprüche basieren auf Messfehlern
Dieser Beschluss könnte auf den ersten Blick die Chancen für den Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen verringern. Doch in der Praxis bleiben die Möglichkeiten für erfolgreiche Einsprüche bestehen.
Anwälte haben bisher oft das Fehlen von Messdaten als Argument bei Einsprüchen genutzt. Allerdings basieren erfolgreiche Einsprüche meist auf konkreten Anhaltspunkten für Messfehler oder auf Formfehlern in den Bußgeldbescheiden.
Zu solchen Formfehlern zählen unter anderem falsche Angaben zum Kfz-Kennzeichen, zum Fahrer, zum Zeitpunkt und Ort der Tat sowie unkenntliche Blitzerfotos. Darüber hinaus können Einsprüche aufgrund von Verjährung oder fehlerhafter Eichung der Messgeräte erfolgreich sein.
Bei Traffistar-Blitzern sollten Betroffene Ihre Chance auf einen Einspruch nutzen bzw. diesen zumindest prüfen lassen:
- Es gibt ein Urteil in dem Landkreis oder Bundesland der zuständigen Bußgeldstelle, das einen Einspruch wegen fehlender Messdatenspeicherung zulässt.
- Bei Ihrer Blitzermessung liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor.
Messfehler beim Traffistar S350
Bei Lasermessungen mit dem Traffistar S350 können mehrere Messfehler auftreten. Die Messfehler können bei den verschiedenen Varianten des Traffistar S350 auftreten, also sowohl bei der statoinären Blitzersäule, dem Blitzeranhänger (Traffstar S350 Mini Rack) oder bei der mobilen Messungen auf einem Stativ:
- Traffistar S350-Messung befindet sich nur teilweise oder ganz außerhalb des Auswerterahmens. Das ist die Zone, in der nach der Bedienungsanleitung eine valide Messung stattfinden darf. Sie ist mit mehrere Fotolinien und Kalibrierungslinien gekennzeichnet und auf den Beweisfotos erkennbar.
- Korrekte Kalibrierung auf die jeweiligen Fahrspuren.
- Falldaten und Beweisfoto stimmen nicht überein, z.B. bei hoher Verkehrsdichte.
- Die fehlerhafte Messung kann durch das fehlende Messprotokoll in der Bußgeldakte nicht überprüft werden.
- Der mobile oder stationäre Traffistar 350-Blitzer wurde nicht vorschriftsgemäß geeicht.
- die Software wurde nicht auf die neueste Version aktualisiert.
Einspruch gegen Traffistar S350 kostenlos prüfen
Sie wurden von einem Traffistar S350-Messgerät geblitzt? Experten empfehlen bereits nach Erhalt des ersten Schreibens von der Bußgeldstelle die Blitzermessung auf Messfehler prüfen zu lassen. Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung von Verkehrsrecht-Experten anfordern und auf Wunsch Einspruch einlegen.
Aktuelle Strafen für Traffistar S350-Messungen außerorts
In den nachfolgenden Bußgeldtabellen finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Autofahrer und Motorradfahrer, die von Traffistar S350 oder einem anderen Messgerät geblitzt wurden.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein |
11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein |
16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein |
21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein |
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Aktuelle Strafen für Traffistar S350-Messungen innerorts
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 30 € | – | – |
11 bis 15 km/h | 50 € | – | – |
16 bis 20 km/h | 70 € | – | – |
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |