Geschwindigkeitsüberschreitung

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Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025 mit den Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten für eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts und außerorts.
Außerorts fallen die Strafen etwas geringer aus.

Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts: PKW & Motorrad

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
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Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts: PKW & Motorrad

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Zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro
Ein Bußgeldbescheid wird von der Bußgeldstelle ab einem Bußgeld von 60 Euro erstellt. Die Gebühr für das Bußgeldverfahren beträgt mindestens 28,50 Euro oder 5% des Bußgeldes und wird auf die Strafe addiert.

Geschwindigkeitsüberschreitung: LKW über 3,5 Tonnen

Der Bußgeldkatalog sieht für Tempoüberschreitungen mit einem LKW höhere Strafen vor als für einen PKW, da die Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer und für LKW-Fahrer selbst bei Unfällen stark gefährdet ist.

Bußgeldkatalog Innerorts: LKW
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Geschwindigkeitsüberschreitung: PKW mit Anhänger

Anhänger

Auch für PKW mit Anhänger gelten höhere Bußgelder. Aufgrund des höheren Unfallrisikos ist die Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger begrenzt und Überschreitungen werden härter bestraft.

Auf den deutschen Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen gilt für PKW mit Anhänger ein Tempolimit von 80 km/h. Nur mit einer Extra-Plakette ist Tempo 100 erlaubt.

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Tempo-100-Plakette
Die Tempo-100-Plakette gilt für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, einschließlich Pkw, Wohnmobile und Kraftomnibusse, sofern sie die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Die Beantragung erfolgt wie üblich bei der zuständigen Kfz-Behörde.

Punkte in Flensburg

In Flensburg werden Punkte für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vergeben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts oder außerorts wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Steigt die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auf über 30 km/h oder außerorts auf über 40 km/h, werden zwei Punkte fällig und es droht zusätzlich ein Fahrverbot.

Gut zu wissen
Gegen einen Bußgeldbescheid, der Punkte vorsieht, können Sie Einspruch einlegen, wenn Messfehler oder Formfehler der Behörden vorliegen.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt, um Verkehrsteilnehmer vor wiederholtem Fehlverhalten zu schützen.

Ein Verkehrsschild mit einem Fahrverbotshinweis

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Fahrverbot in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 km/h. Die Dauer des Fahrverbots beträgt meist ein bis drei Monate.

An Wiederholungstäter kann bereits bei geringeren Überschreitungen ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Wiederholungstäter-Regelung

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen greift diese Regelung, wenn Autofahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h geblitzt werden.

In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog zusätzlich zu den eigentlichen Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat vor.

Die Regelung wurde eingeführt, um den Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass wiederholte Verstöße nicht toleriert werden und zu spürbaren Konsequenzen führen.

Die Behörden gehen davon aus, dass ein wiederholtes Fehlverhalten auf eine mangelnde Einsicht des Fahrers hindeutet und daher eine intensivere Maßnahme wie ein Fahrverbot notwendig ist.

Die Wiederholungstäter-Regelung bezieht sich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h. Bei geringeren Überschreitungen greift sie in der Regel nicht. Allerdings können auch wiederholte geringfügigere Verstöße im Einzelfall zu einer negativen Bewertung der Fahreignung führen.

Droht Ihnen ein Fahrverbot?
In vielen Fällen lässt sich ein Fahrverbot verhindern.

Fahrverbot im Bußgeldbescheid erteilt: Der Ablauf

Ersttäter haben in der Regel die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst zu wählen. Das bedeutet, Sie können innerhalb dieses Zeitraums entscheiden, wann Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde (z.B. Polizeidienststelle oder Bußgeldstelle) abgeben.

Wiederholungstäter, gegen die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot verhängt wurde, müssen den Führerschein in der Regel sofort nach Rechtskraft des Bescheids abgeben. Hier entfällt die viermonatige Frist.

Die Abgabe des Führerscheins:

  • Sie müssen Ihren Führerschein bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde abgeben oder ihn dorthin schicken.
  • Manchmal ist es möglich, den Führerschein bei einer örtlichen Polizeidienststelle abzugeben. Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Behörde.
  • Das Fahrverbot beginnt erst zu laufen, wenn der Führerschein tatsächlich in amtlicher Verwahrung ist.

Während des Fahrverbots:

  • Es ist Ihnen untersagt, jegliche Art von Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, für die normalerweise keine Fahrerlaubnis erforderlich ist (z.B. Mofas).
  • Ein Verstoß gegen das Fahrverbot ist eine Straftat und kann weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach Ablauf des Fahrverbots:

  • Nach Ablauf der im Bescheid genannten Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein in der Regel per Post von der Behörde zurück, bei der Sie ihn abgegeben haben. Manchmal ist auch eine persönliche Abholung möglich.

Es ist wichtig, die genauen Anweisungen im Bußgeldbescheid zu beachten, da es im Einzelfall zu Abweichungen im Ablauf kommen kann.

Bußgeldbescheid erhalten?
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Blitzer, Messfehler und Toleranz

In Deutschland werden standardisierte Messverfahren zur Verkehrsüberwachung eingesetzt. Dabei kommen verschiedene mobile & stationäre Blitzer zum Einsatz (siehe Tabelle). Trotz der zunehmenden Verbreitung moderner Lasertechnik, sollen laut einer Studie 56% der Messungen fehlerhaft sein.

Blitzermodelle

Ausführliche Informationen und Einspruchsmöglichkeiten zu den wichtigsten Blitzermodellen in Deutschland.

Foto Blitzermodell / Hersteller Messungen
Foto des Poliscan Speed 3R Blitzers POLISCAN Speed
Vitronic
Geschwindigkeitsverstöße, Ampelverstöße, Spurverstöße
Foto des Poliscan FM1 Anhänger Blitzers POLISCAN FM1 (Anhänger)
Vitronic
Geschwindigkeitsverstöße
Foto des Traffiphot III Blitzers Traffiphot III
Jenoptik Robot GmbH
Ampelverstöße
Foto des Traffipax SpeedoPhot Blitzers Traffipax SpeedoPhot
Jenoptik Robot GmbH
Geschwindigkeitsverstöße
Foto des Traffistar S 330 Blitzers Traffistar S 330
ROBOT Visual Systems GmbH
Geschwindigkeitsverstöße
Foto des Traffistar S 350 Blitzers Traffistar S 350
ROBOT Visual Systems GmbH
Geschwindigkeitsverstöße
Foto des Einseitensensor ESO Blitzers Einseitensensor ESO
eso GmbH
Geschwindigkeitsverstöße
Foto des GATSO GTC-GS 11 Blitzers GATSO GTC-GS 11
Sensys Gatso Group
Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße
Blitzer-Check auf Messfehler
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Toleranzabzug: Bußgeldrechner 2025

Online Bußgeldrechner 2025
km/h
km/h

Bei Blitzermessungen werden Toleranzabzüge berücksichtigt, um mögliche Messfehler und Ungenauigkeiten zu berücksichtigen. In Deutschland beträgt der Toleranzabzug bei Blitzermessungen in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h, zum Beispiel auf der Autobahn.

Toleranz richtig berücksichtigt?
Bei bestimmten Messgeräten muss laut Experten eine höhere Toleranz berücksichtigt werden. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Messung an.

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Häufige Fragen und Antworten

1. Was passiert, wenn ich geblitzt werde?

Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die gemessene Geschwindigkeit, den Toleranzabzug und das daraus resultierende Bußgeld sowie eventuelle Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Wie hoch ist der Toleranzabzug?

  • Bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h wird ein Toleranzabzug von 3 km/h vorgenommen.
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

2. Welche Strafen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Sanktionen hängen von der Höhe der Überschreitung und der Örtlichkeit ab (innerorts oder außerorts). Mögliche Strafen:

  • Bußgeld: Ab 20 Euro für kleine Überschreitungen bis zu mehreren hundert Euro bei großen Verstößen.
  • Punkte in Flensburg: Ab 1 Punkt bei schwerwiegenden Verstößen.
  • Fahrverbot: Ab 1 Monat bei Überschreitungen von 26 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts für Wiederholungstäter.

3. Ab wie viel km/h drohen Punkte in Flensburg?

Bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit in Deutschland werden Punkte in Flensburg vergeben, wenn:

  • Innerorts oder außerorts das Tempolimit um mehr als 21 km/h mit einem PKW oder Motorrad überschritten wird.
  • Innerorts oder Außerorts das Tempolimit um mehr als 16 km/h mit einem LKW überschritten wird.

4. Was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Regeln:

  • Überschreitungen von mehr als 21 km/h gelten als A-Verstoß.
  • Konsequenzen: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

5. Kann ich einen Bußgeldbescheid anfechten?

Ja, Einspruch ist möglich, wenn Zweifel an der Messung bestehen. Mögliche Gründe:

  • Fehlerhafte Messgeräte.
  • Ungenauigkeiten bei der Positionierung des Blitzers.
  • Fehlerhafte Kalibrierung oder Bedienung.

Ein Fachanwalt kann helfen, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen.

6. Was passiert bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland?

Die Sanktionen variieren je nach Land und können deutlich höher sein als in Deutschland. Bußgelder aus EU-Ländern können nach Deutschland übertragen und eingefordert werden.

7. Gibt es Ausnahmen, bei denen eine Überschreitung erlaubt ist?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, z. B. bei einem medizinischen Notfall. Solche Situationen müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.

8. Wie kann ich Geschwindigkeitsüberschreitungen vermeiden?

  • Nutzen Sie einen Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer, wenn Ihr Fahrzeug damit ausgestattet ist.
  • Achten Sie auf Verkehrszeichen und Ihre Geschwindigkeit, besonders in Baustellen und verkehrsberuhigten Zonen.
  • Verwenden Sie Apps oder Navigationssysteme, die vor Blitzern und Tempolimits warnen (wo dies erlaubt ist).
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Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Bußgeldkatalog, 15.1 Auflage
[2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2023, Informationen zum neuen Bußgeldkatalog
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, Aufgerufen am 08.11.2023, Verkehrsauffälligkeiten
[4]
VUT-Verkehr, Aufgerufen am 28.12.2024, Statistische Auswertung
Kommentare

Es wurden bisher 5 Kommentare zu diesem Thema abgegeben.

Anton
am 28.01.2025
Guten Tag,

ich wurde gerade auf dem Weg zur Arbeit in einer 30-Zone geblitzt. Ich war ungefähr 15km/h zu schnell. Gilt hier auch die Tabelle für Innerorts oder haben 30-Zonen nochmal eine eigene Regelung?

Lieben Dank, Anton.
Hyundai Hero
am 20.01.2025
Ich wurde mit 15 km/h zu schnell in einer 30er Zone in Worms geblitzt. 50 Euro hat der Spaß gekostet. Ernsthaft? Es war völlig unnötig hier einen mobilen Blitzer hinzustellen weil der Bereich ohnehin nicht beparkt werden darf und dort keinerlei Bäume stehen. Freie Sicht überall! Wo ist da bitte die Verhältnismäßigkeit?
Micha
am 13.11.2023
Bin vor zwei Wochen angeblich auf der A7 geblitzt worden. Habe gerade eine Anhörung erhalten. Angeblich 22 km/h zu schnell. Sind das jetzt wirklich 100 Euro plus die Gebühren? Ich hab noch nicht mal das Tempolimit richtig gesehen. Kann ich mich dagegen jetzt wehren?
Richard
am 15.11.2023
Richard antwortete am 15.11.2023
Guten Morgen Micha, das ist korrekt - die Strafe liegt hier bei 100,- zzgl. Gebühren (ca. 28,50€) sowie 1 Punkt in Flensburg. Da Du das Schild lt. eigener Aussage nicht erkennen konntest und womöglich weitere Fehler im Zusammenhang mit dem Blitzer oder Deinem Bescheid bestehen, könntest Du durchaus probieren dagegen vorzugehen.
Patrick
am 08.11.2023
Ab 31 Kmh bekommt man innerorts zwei Punkte und direkt einen Monat Fahrverbot!! Geht's noch? Von den 260 Euro mal ganz zu schweigen. D.h. wenn ich auf der Stadtautobahn (Tempolimit 80 kmh) mit 111 Kmh fahre, dann wäre die Strafe schon fällig. Das ist maßlos übertrieben. Auf der A100 auf meiner Höhe ist quasi jeden Morgen Stau, da muss man öfter mal schneller fahren wenn man ewig gestanden hat. Da fällt einem nichts mehr zu ein.
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