Aktualisiert am 27.03.2024 von

Der aktuelle Bußgeldkatalog 2024

Im Bußgeldkatalog 2024 finden Sie die bundesweit gültigen Verkehrsregeln, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gemäß der StVO.

Aktueller Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2024
Auf Bussgeldportal.de erhalten Sie umfassende Auskünfte zu den aktuellen Strafen im Straßenverkehr. Der neue Bußgeldkatalog 2024 einschließlich eines intuitiven Online-Checks zur Überprüfung Ihrer Blitzermessung, bietet Ihnen nicht nur eine klare Übersicht über mögliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote, sondern auch die kostenlose Möglichkeit einen Einspruch zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis des Bußgeldkatalogs


Bußgeldkatalog 2024: Der umfassende Leitfaden für Verkehrsverstöße in Deutschland

Der Bußgeldkatalog bestimmt die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Der Bußgeldkatalog bestimmt die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Der zentrale Bußgeldkatalog und Punktekatalog für Deutschland, herausgegeben vom Kraftfahrt-Bundesamt, basiert maßgeblich auf der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der Bußgeldkatalog beinhaltet die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sortiert nach Tatbestandsnummern. So können die zuständigen Bußgeldstellen die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen.

Letzte Aktualisierung am 01.09.2023

Die jüngste Aktualisierung des Bußgeldkatalogs vom 01.09.2023 zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht zu berücksichtigen.

In den letzten Jahren wurden die Bußgelder im Rahmen der Bußgeld-Novelle deutlich erhöht. Seit der Einführung des aktuellen Bußgeldkatalogs müssen Verkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die StVO tiefer in die Tasche greifen, da die Geldstrafen und Verwarngelder teilweise drastisch angehoben wurden.

Wichtige Neuerungen im Bußgeldkatalog 2024

Mit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs können Geschwindigkeitsübertretungen deutlich teurer werden. Ebenso werden das Nichtbilden von Rettungsgassen und Verstöße im Zusammenhang mit Rechtsabbiegemanövern von Lastkraftwagen strenger geahndet. Die folgenden Regelungen sind besonders bedeutsam:

  • Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften wurden verdoppelt.
  • Das Nichtbilden einer Rettungsgasse zieht nun in jedem Fall ein Monat Fahrverbot nach sich, unabhängig davon, ob eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag.
  • Neu eingeführt wurde der Tatbestand des unerlaubten Nutzens einer Rettungsgasse, mit Bußgeldern zwischen 240 und 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Lastkraftwagen dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, bei Verstößen drohen Bußgelder von 70 bis 105 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
  • Bußgelder für fehlerhafte Abbiegevorgänge wurden verdoppelt, und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt ein Monat Fahrverbot hinzu.
  • Das Befahren von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro bestraft, im Vergleich zu früher maximal 25 Euro. Ebenso werden Verstöße beim Ein- oder Aussteigen nun doppelt so hoch bestraft.
  • Strafen für Lärmbelästigung, unnötigen Abgasausstoß und belästigendes Auto-Posing wurden auf bis zu 100 Euro erhöht, im Vergleich zu früher maximal 20 Euro.

Wann droht ein Fahrverbot laut aktuellem Bußgeldkatalog?

Fahrverbote können für verschiedene Verstöße gegen die StVO verhängt werden. Verstöße mit zwei Punkten in Flensburg führen in der Regel zu einem Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld.

  • Fahren unter Alkohol– oder Drogeneinfluss (Promillegrenze 0,5) führt grundsätzlich zu einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 41 km/h und mehr außerorts und ab 31 km/h innerorts ziehen mindestens ein Monat Fahrverbot nach sich.
  • Höhere Übertretungen des Tempolimits können mit zwei bis drei Monaten Fahrverbot bestraft werden, zusätzlich zu einer Erhöhung des Punktestands um zwei Punkte in Flensburg.
  • Das Überfahren einer roten Ampel mit Sachbeschädigung oder Gefährdung des Verkehrs führt ebenfalls zu einem Monat Fahrverbot.
  • Ein Abstandsverstoß mit weniger als 3/10 des Tachowertes bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h führt mindestens zu einem Monat Fahrverbot.
  • Die Teilnahme an illegalen Autorennen kann neben einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Einheitliche Regelung für alle Bundesländer

Die Strafen für Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten sind innerhalb Deutschlands einheitlich geregelt, sodass Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Bundesland dieselben Bußgelder erwarten können. Die zentralen Bußgeldstellen und Verwaltungsbehörden der Bundesländer informieren auch über die aktuellen Strafen im Straßenverkehr.

Sind die Strafen für Bußgeldstellen bindend oder gibt es Spielraum?

Der Bußgeldkatalog beinhaltet festgelegte Bußgelder je nach Tatbestandsnummer. So können die zuständigen Bußgeldstellen die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen. Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog sind für sämtliche Bußgeldstellen bindend, wenn Sie den üblichen Schemata entsprechen.

Verwarnungsgelder und Bußgelder im Bußgeldkatalog

Bei geringfügigen Verstößen können Verwarnungen ausgesprochen und Verwarnungsgelder von 5 bis 55 Euro erhoben werden. Ab 60 Euro spricht man von Bußgeldern. Verwarnungen können auch ohne Verwarnungsgeld erfolgen.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Nicht nur die Strafen, sondern auch die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten sind einheitlich geregelt. Nach Feststellung einer Ordnungswidrigkeit versendet die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen an den Fahrer. Dieser enthält Angaben zur Tat und Beweismittel wie Blitzerfoto und bietet dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

In der Regel wird der Anhörungsbogen ohne Betrag versendet. Sollte die Bußgeldstelle den Fahrer nicht ermitteln können oder weicht der Fahrer auf dem Foto vom Halter ab, wird ein Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung versendet.

Hält die Behörde an der Anschuldigung fest und hat den korrekten Fahrer ermittelt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser kündigt die offizielle Strafe an inklusive der zusätzlichen Gebühren aus dem Bußgeldverfahren. Die Behörden haben je nach Fall 3 bis 6 Monate Zeit einen Bußgeldbescheid zuzustellen, sonst ist die Verjährung eingetreten.

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Punkte in Flensburg
In Deutschland werden alle Autofahrer, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen haben, die mindestens mit einem Punkt bestraft werden, in einer zentralen Verkehrssünderkartei registriert. Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet. Dort kann auch der aktuelle Punktestand abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht

In unserem Blog für Mobilität, Recht und Verkehr finden Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen im Straßenverkehr.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15. Auflage
[2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2023, Informationen zum Bußgeldkatalog
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, Abgerufen am 10.11.2023, Verkehrsauffälligkeiten

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