Geblitzt mit Handy in der Hand: Diese Strafe droht 2024
Wer zu schnell fährt und gleichzeitig das Handy in der Hand hält, begeht zwei Verstöße. Doch bestraft wird in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit.
In unserem Beitrag erfahren Sie, wie ein gleichzeitig vorliegender Geschwindigkeits- und Handyverstoß bestraft wird. Mit Hilfe von Praxisbeispielen erläutern wir, mit welchen Strafen Sie rechnen müssen und ob sich ein Einspruch lohnt.
Inhalt
Gibt es eine doppelte Bestrafung?
Sie sind bei einer Tempoüberschreitung geblitzt worden und haben laut Blitzerfoto das Handy kurz in der Hand gehalten? Viele Betroffene befürchten nun wegen zwei Vergehen bestraft zu werden. Der Tatvorwurf kann neben der Geschwindigkeitsüberschreitung auch Handy am Steuer lauten. Aber droht wirklich doppelt so viele Bußgelder und Punkte?
Zwei Verstöße zur gleichen Zeit bilden eine Tateinheit
Wer auf einem Blitzerfoto mit einem Mobiltelefon zu sehen und gleichzeitig zu schnell gefahren ist, hat zwei Verkehrsverstöße begangen. Das ist übrigens auch der Fall, wenn Betroffene von den Polizeibeamten direkt auf frischer Tat ertappt werden.
Aus der Sicht des Gesetzgebers werden die beiden Vergehen als Tateinheit betrachtet, da sie zum gleichen Zeitpunkt begangen wurden. Und das macht einen entscheidenden Unterschied.
Nur eine Hauptstrafe
Für gleichzeitig begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen Verkehrssünder nicht befürchten doppelt bestraft zu werden. Der Verkehrsverstoß mit den höheren Bußgeldern, Punkten und ggf. auch Fahrverboten wird dann als Hauptstrafe bewertet. Die Strafen der beiden Vergehen werden also nicht addiert.
Die zweite Ordnungswidrigkeit kann zusätzlich als „Nebenfolge“ bestraft werden. Das liegt jedoch im Ermessensspielraum der Bußgeldstellen und Gerichte. Im Verkehrsrecht kommt hier vor allem die Erteilung eines Fahrverbots in Betracht.
Handy- oder Tempoverstoß: Welches Bußgeld gilt 2024?
Wer mit dem Handy geblitzt wird, dem droht in der Regel nur eine Strafe. Wir möchten anhand einiger Beispiele einen Überblick verschaffen, bis zu welcher Geschwindigkeitsüberschreitung das Telefonieren am Steuer als Hauptverstoß geahndet wird und ab wann es umgekehrt ist.
In der ersten Bußgeldtabelle sind die aktuellen Strafen für Handy am Steuer aufgelistet. Der Bußgeldkatalog sieht für einen normalen Handyverstoß ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Kommen Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich die Punkteanzahl auf zwei und es droht ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem Monat.
Handyverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy beim Autofahren genutzt | 100 € | 1 | – |
… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | – | – |
Strafen für zu schnelles Fahren
Das Strafmaß für eine Geschwindigkeitsüberschreitung hängt ganz von der Höhe der Überschreitung des Tempolimits abzüglich der Messtoleranz (3 km/h bis 100 km/h, 3% über Messwert von 100 km/h) ab.
In den aktuellen Bußgeldtabellen aus dem Bußgeldkatalog finden Sie die Überschreitungen für PKW und Motorrad inklusive der Bußgelder, Punkte und Fahrverbote innerorts und außerorts. Für Tempoüberschreitungen mit einem LKW über 3,5 Tonnen oder mit einem PKW mit Anhänger gelten noch einmal drastischere Strafen.
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 30 € | – | – |
11 bis 15 km/h | 50 € | – | – |
16 bis 20 km/h | 70 € | – | – |
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein |
11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein |
16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein |
21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein |
26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bis 20 km/h zu schnell wird der Handyverstoß bestraft
Wer eine geringe Tempoüberschreitung bis 20 km/h begeht, muss mit einem Bußgeld von maximal 70 Euro rechnen. Bei geringen Überschreitungen unter 15 km/h wird sogar nur ein Verwarnungsgeld von maximal 50 Euro angesetzt.
Wer also mit bis zu 20 km/h zu schnell mit dem Handy in der Hand geblitzt wird, dem droht nur die Strafe für Handy am Steuer als Hauptverstoß. Betroffene werden also mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
Kommen Gefährdung und Sachbeschädigung hinzu, wird neben einem höheren Bußgeld ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Nebenfolgen sind wegen der geringen Tempoüberschreitung eher nicht zu befürchten.
Handy am Steuer und 21 bis 25 km/h zu schnell gefahren
Das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h außerorts beträgt 100 Euro – innerhalb einer Ortschaft sind es 115 Euro. Bei beiden Vergehen wird ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Wird durch den Griff zum Smartphone niemand gefährdet und kein Unfall verursacht, kann das Geschwindigkeitsvergehen als Hauptverstoß gewertet werden. Da bei beiden Vergehen die Höhe der Geldbuße gleich ist, liegt das im Ermessensspielraum der Bußgeldstelle.
Geblitzt mit 26 bis 30 km/h und Handy in der Hand
Wer 26 bis 30 km/h zu schnell gefahren ist und mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde und dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder etwas beschädigt hat, wird wegen der Tempoüberschreitung bestraft. Denn sowohl außerorts als auch innerorts wird der Tempoverstoß mit einem höheren Bußgeld belegt als der Handyverstoß.
Wiederholungstäter
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h kommt es bei der Erteilung eines Fahrverbots ganz darauf an, ob der Beschuldigte innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal mit über 26 km/h zu viel geblitzt wurde.
Fahrverbot bei Gefährdung auch für Ersttäter
In diesem Fall würde der Betroffene als Wiederholungstäter gelten und müsste seinen Führerschein bei der Bußgeldstelle für einen Monat abgeben. Ersttäter bleiben vom Fahrverbot verschont, es sei denn es wurde jemand gefährdet. Handy am Steuer mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird mit einem Monat Fahrverbot bestraft.
Mit Handy über 31 km/h zu schnell erwischt
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h drohen innerorts ein Bußgeld von 260 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Das bedeutet, dass die Strafe bereits höher ausfällt als die Sanktionen für Handy am Steuer.
Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings noch. Bei Überschreitungen mit 31 bis 40 km/h außerorts wird ein Fahrverbot nur für Wiederholungstäter erteilt.
Mit Handy am Steuer geblitzt? Einspruch prüfen
Wer mit dem Handy in der Hand beim Autofahren erwischt wurde, kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Denn nicht immer liegt ein Handyverstoß vor – ein kurzes Beiseitelegen oder ein Aufheben des Smartphones während der Fahrt kann erlaubt sein.
Ein Handyverstoß ist nicht so leicht nachzuweisen
Es gibt bereits zahlreiche Urteile, welche die Kriterien für einen Handyverstoß genauer festgelegt haben. Vor allem wenn keine offensichtliche Handybenutzung während der Fahrt oder eine längere Blickzuwendung nachgewiesen werden kann, ist ein Handyverstoß in der Regel anfechtbar.
Blitzerfoto mit Handy ist nur eine Momentaufnahme
In vielen Fällen ist die Beweislage uneindeutig. Ein Blitzerfoto ist lediglich eine Momentaufnahme eines Augenblicks. Daher kann ein Beweisfoto mit einem Handy in der Hand im Einzelfall nicht ausreichen, um eine tatsächliche Benutzung oder längere Blickzuwendung nachzuweisen, insbesondere wenn es undeutlich oder verschwommen ist.
Darüber hinaus sind auch Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen nicht untypisch und können einen Einspruch ermöglichen. Über Bussgeldportal.de können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten und kostenlos einen Einspruch prüfen.